AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Anmeldung in der Fußballferienschule

1. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung für ein Angebot der Fußballferienschule des Vereins Doppelpass e. V. – nachstehend „Verein“ genannt – bietet der Anmeldende – nachstehend „Kunde“ genannt – dem Verein den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung wird durch ein Anmeldeformular, alternativ per Brief, per Fax oder per E-Mail vorgenommen. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande.

2. Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der Fußballferienschule auf den Prospekten und den Internetdarstellungen auf der Seite www.doppelpassev.de sowie aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.

3. Änderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die der Verein nach Vertragsschluss für notwendig hält und von ihm nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.

4. Bezahlung

Senden Sie uns ein vollständig ausgefülltes Anmeldeformular als Fax, E-Mail oder per Post bzw. nutzen Sie unsere Online-Anmeldung. (Siehe unter Anmeldung) Nach dem Eingang der Anmeldung senden wir Ihnen eine Anmeldebestätigung für den gebuchten Ferienkurs zu. Diese Anmeldebestätigung wird Ihnen nur einmal per E-Mail zugesendet. Mit dem senden der Anmeldebestätigung ist die Anzahlung in Höhe von 45,- € innerhalb von 5 Werktagen fällig. Der restliche Teilnehmerbetrag ist spätestens 8 Wochen vor Beginn des Kurses fällig. (Bei Nichteinhaltung der Zahlungsbedingung entfällt die Reservierung sowie eventuelle gezahlte Anzahlung.) Sollte ein Kurs durch die große Nachfrage schon vor Beginn der fälligen Restzahlung ausgebucht sein, wird der komplette Teilnehmerbeitrag sofort fällig. In diesem Fall werden Sie von uns per E Mail/Telefon gesondert informiert.

Sollten Sie in Ausnahmefällen diese Zahlungsweise nicht einhalten können, sprechen Sie dies bitte persönlich mit uns ab.

5. Rücktritt

Der Kunde kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück kann der Verein gemäß § 651 i Absatz 2 BGB pauschalierte Rücktrittskosten als angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Verein. Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung die Veranstaltung nicht an, so gilt dies als am ersten Tag einer Fußballferienschule erklärter Rücktritt vom Vertrag. Tritt der Kunde zurück, kann der Verein eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Rücktrittsgebühren gliedern sich wie folgt auf: Mehr als 8 Wochen vor Beginn einer Fußballferienschule 10% des Buchungspreises. 8 bis 6 Wochen vor Beginn 20% des Buchungspreises, 6 bis 4 Wochen vor Beginn 40% des Buchungspreises, 4 bis 2 Wochen vor Beginn 60% des Buchungspreises, ab 2 Wochen vor Beginn 80% des Buchungspreises. Die Berechnung der Pauschalsätze berücksichtigt die gewöhnlich ersparten Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistungen. Der Kunde hat nach § 309, Ziff. 5 BGB die Möglichkeit, den Nachweis zu führen, dass ein Schaden entweder gar nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Wird die Teilnahme aus gleich welchen Gründen während des Kurses abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung der Teilnahmegebühr.

6. Ablauf

Für die Dauer der Leistung der Fußballferienschule überträgt der Kunde dem Verein und dem für ihn tätigen Veranstaltungsleiter die Aufsichtspflichten und -rechte, die dieser wiederum an seine Mitarbeiter übertragen kann. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Trainer der Fußballferienschule Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, hat der Veranstaltungsleiter des Kurses oder sein Bevollmächtigter die Möglichkeit, den Teilnehmer vom Training oder der Veranstaltung auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme zu Ziffer 5. gleich. Somit besteht bei Ausschluss kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich dem jeweiligen Veranstaltungsleiter der Fußballferienschule.

7. Angaben über den Gesundheitszustand

Der Kunde erklärt mit der Anmeldung, dass der/die Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist/sind und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Kunde verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, die Fußballferienschule bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über eine notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers.

Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während einer Fußballferienschule werden dem Kunden angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen.